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Schutzstatus und Rote Liste

Was die Angaben im Abschnitt „Rechtlicher Schutz und Rote Liste“ bedeuten.

Der Abschnitt Rechtlicher Schutz und Rote Liste beantwortet zwei Fragen: Ist die Art gesetzlich geschützt? Und wie stark ist sie in ihrem Bestand gefährdet?

Jede Angabe besteht aus einem Kürzel und seiner Bedeutung in Klammern, zum Beispiel „3 (gefährdet)“. Sie müssen die Kürzel also nicht auswendig kennen. Diese Seite erklärt, was hinter den einzelnen Angaben steckt.

Es erscheinen nur die Angaben, die für die Art hinterlegt sind. Fehlt eine Angabe, ist dazu nichts gepflegt.

Artenschutzrechtlicher Schutzstatus

Abschnitt zum rechtlichen Schutz und zur Roten Liste

Diese Angabe zeigt, ob die Art nach deutschem Recht geschützt ist (Bundesnaturschutzgesetz).

Kürzel Anzeige im Steckbrief
BG besonders geschützt
SG streng geschützt
SG (IV) streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
SG (EG-VO) streng geschützt nach EG-Verordnung 338/97

Schutzstatus nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Diese Angabe zeigt, ob die Art in den Anhängen der europäischen Naturschutzrichtlinien steht. Die Überschrift richtet sich danach, welche Richtlinie betroffen ist:

  • Schutzstatus der FFH-Richtlinie, wenn die Art nur in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie steht.
  • Schutzstatus der Vogelschutzrichtlinie, wenn die Art nur in der Vogelschutzrichtlinie steht.
  • Schutzstatus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, wenn beides zutrifft.

Steht eine Art in mehreren Anhängen, werden alle nacheinander aufgeführt.

Kürzel Anzeige im Steckbrief
FFH-II Anhang II - Art der FFH-Richtlinie (1992)
FFH-IV Anhang IV - Art der FFH-Richtlinie (1992)
FFH-V Anhang V - Art der FFH-Richtlinie (1992)
VRL-Anh.I Art des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie

Kurz gesagt: Für Arten des Anhangs II müssen Schutzgebiete ausgewiesen werden. Arten des Anhangs IV sind streng geschützt. Bei Arten des Anhangs V kann die Entnahme aus der Natur geregelt werden. Für Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie gelten besondere Schutzmaßnahmen für ihre Lebensräume.

Rote Liste Deutschland und Rote Liste der Bundesländer

Die Roten Listen stufen ein, wie stark eine Art in ihrem Bestand gefährdet ist.

Rote Liste Deutschland zeigt die bundesweite Einstufung. Sie erscheint immer, wenn eine Einstufung hinterlegt ist, auch wenn Sie ein Bundesland gewählt haben.

Rote Liste mit dem Namen eines Bundeslands, etwa Rote Liste Sachsen, zeigt die Einstufung im gewählten Land. Sie erscheint nur, wenn Sie ein Bundesland gewählt haben und für dieses Land eine Einstufung vorliegt. Wie Sie das Bundesland wechseln, lesen Sie unter Bundesland wählen.

Die bundesweite und die landesweite Einstufung können voneinander abweichen. Eine Art kann zum Beispiel in Deutschland ungefährdet, in einem Bundesland aber stark gefährdet sein.

Die häufigsten Kategorien:

Kürzel Anzeige im Steckbrief
0 ausgestorben/ausgerottet bzw. verschollen, vernichtet
1 (akut) vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
G Gefährdung anzunehmen
R extrem selten
V zurückgehende Art lt.Vorwarnliste, zurückgehende Pflanzengesellschaften (keine Gefährdungskategorie!)
D Daten mangelhaft (keine Gefährdungskategorie!)
* derzeit keine Gefährdung
NB nicht bewertet

V und D sind keine Gefährdungskategorien im eigentlichen Sinn. Eine Art auf der Vorwarnliste (V) ist noch nicht gefährdet, geht aber zurück. Bei D reichen die Daten nicht aus, um die Gefährdung einzuschätzen.

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